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   VGH Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 6 S 2250/17   

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VGH Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 6 S 2250/17 (https://dejure.org/2018,11380)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 (https://dejure.org/2018,11380)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. April 2018 - 6 S 2250/17 (https://dejure.org/2018,11380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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    Zulässigkeit der Härtefallentscheidung vor Auswahlentscheidung; im Falle des Nebeneinanders von Bestandsspielhallen mit und ohne Härtefallbefreiung bleibt dem unberücksichtigten Spielhallenbetreiber nach dem gesetzgeberischen Willen nur die Möglichkeit, selbst einen ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Nebeneinander von Bestandsspielhallen mit und ohne Härtefallbefreiung - Auswahlentscheidung" unter Einbeziehung der Neubewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2018, 319
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 6 S 2250/17
    Dieser Rechtsprechung hat sich der beschließende Senat für die baden-württembergischen Regelungen in § 42 Abs. 1 und 2 LGlüG angeschlossen (Senat, Urteil vom 25.04.2017 - 6 S 1765/15 -, juris, zum Abstandsgebot unter Hinweis auf StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2014 - 15/13, 1 VB 15/13 -, juris).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 6 S 2250/17
    Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht haben, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, geklärt, dass das Abstandsgebot und auch das Verbundverbot verfassungsrechtlich (und auch unionsrechtlich) nicht zu beanstanden sind (BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12u.a. -, juris; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - BVerwG 8 C 6.15 -, juris).
  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 6 S 2250/17
    Das ist erkennbar auch durch die Einführung der Härtefallklausel in § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG (§ 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV) nicht gewollt gewesen (vgl. zur bayerischen Regelung im AGGlüStV: BayVerfGH, Entscheidung vom 28.06.2013 - Vf. 19-VII-12 -, juris Rn. 88).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 6 S 1765/15

    Abstand zwischen zwei Spielhallen nach GlSpielG BW

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 6 S 2250/17
    Dieser Rechtsprechung hat sich der beschließende Senat für die baden-württembergischen Regelungen in § 42 Abs. 1 und 2 LGlüG angeschlossen (Senat, Urteil vom 25.04.2017 - 6 S 1765/15 -, juris, zum Abstandsgebot unter Hinweis auf StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2014 - 15/13, 1 VB 15/13 -, juris).
  • VG Freiburg, 15.09.2017 - 3 K 5371/17

    Abstandsgebot für Spielhallen - Härtefall

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 6 S 2250/17
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15. September 2017 - 3 K 5371/17 - wird zurückgewiesen.
  • VG Stuttgart, 12.05.2020 - 18 K 10575/18

    Verlängerung einer Spielhallenerlaubnis

    Zwar wurde der von deren Betreiberin gestellte Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 41 Abs. 1 LGlüG mit Bescheid des Landratsamts L. vom 24.07.2017 abgelehnt, sodass die Spielhalle "S." derzeit nicht formell legal betrieben wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 10; VG Freiburg, Urt. v. 15.09.2017, a.a.O. Rn. 11).

    In derartigen Konkurrenzsituationen bedarf es vorbehaltlich des vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gebilligten Vorrangs der Erlaubniserteilung unter Härtefallbefreiung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.04.2018, a.a.O. Rn. 8 f.) einer Auswahlentscheidung zwischen den Spielhallen (vgl. StGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.2014, a.a.O. Rn. 256; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 26.09.2019 - 4 B 256/18 -, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Das Abstandsgebot in § 42 Abs. 1 LGlüG ist auch verfassungsgemäß (vgl. StGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.2014, a.a.O. Rn. 351 und 355; BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017, a.a.O. Rn. 96; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.04.2017 - 6 S 1765/15 -, juris Rn. 30, und Beschl. v. 16.04.2018, a.a.O. Rn. 6 f.).

    Dass im Rahmen einer Befreiung aufgrund unbilliger Härte die Ziele des § 1 des Glückspielstaatsvertrags (GlüStV) zu berücksichtigen sind, zeigt den Ausnahmecharakter der Vorschrift (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.04.2018, a.a.O. Rn. 9).

    Da auch die Betreiberin der Spielhalle "S." eine glücksspielrechtliche Erlaubnis für deren Betrieb begehrt und die Spielhalle "S." zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht von der Einhaltung der Anforderung des Abstandsgebots in § 42 Abs. 1 LGlüG befreit ist, besteht zwischen der Spielhalle des Klägers und der Spielhalle "S." eine Konkurrenzsituation, zu deren Auflösung es - vorbehaltlich einer Härtefallbefreiung nach § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG für die Spielhalle "S." - einer Auswahlentscheidung bedarf (vgl. StGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.2014, a.a.O. Rn. 256, 357; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 26.09.2019, a.a.O. Rn. 21 f.; OVG Saarl., Beschl. v. 13.12.2018 - 1 B 311/18 -, juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.04.2018, a.a.O. Rn. 10).

    Zum anderen besteht aufgrund des vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gebilligten Vorrangs der Erlaubniserteilung unter Härtefallbefreiung vor einer Auswahlentscheidung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.04.2018, a.a.O. Rn. 8 f.) bei zugleich nicht möglicher Drittanfechtung der Härtefallbefreiung für einen Konkurrenzbetrieb (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.06.2018 - 6 S 304/18 -, juris Rn. 8 ff.) ein gesteigertes Bedürfnis von Spielhallenbetreibern, gegen die Versagung einer begehrten glücksspielrechtlichen Erlaubnis unter Ablehnung einer Härtefallbefreiung nach § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

    Für die relative Gewichtung von Bestandsschutz- und Vertrauensschutzgesichtspunkten gegenüber den Zielen des § 1 GlüStV ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber bereits mit der fünfjährigen Übergangsfrist in § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG die regelmäßig eintretenden wirtschaftlichen Nachteile bei den Betreibern von Spielhallen erfassen und diesen innerhalb der großzügig bemessenen Übergangsfrist einen schonenden Übergang zu den strengeren Reglungen des Staatsvertrags und die Entwicklung alternativer Geschäftsmodelle ermöglichen wollte, und dass auch eine Härtefallbefreiung nach § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG nur für einen angemessenen Zeitraum, also vorübergehend, und nur unter Berücksichtigung der Ziele des § 1 GlüStV zugelassen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.04.2018, a.a.O. Rn. 9).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 1 VB 98/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen verwaltungsgerichtliche

    Es sei in der Rechtsprechung des Senats geklärt (Beschluss vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, Juris Rn. 8), dass dem unberücksichtigten Spielhallenbetreiber nach dem gesetzgeberischen Willen nur die Möglichkeit bleibe, selbst einen Antrag auf Befreiung nach § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG zu stellen.

    Würde die Befreiung von den Vorgaben der §§ 41, 42 Abs. 1 LGlüG zur Regel, würde die erstrebte Reduzierung der Spielhallenstandorte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen der Spielhallenbetreiber verhindert (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.4.2018 - 6 S 2250/17 -, Juris Rn. 8 f.).

    Im Falle des Nebeneinanders von Bestandsspielhallen mit und ohne Härtefallbefreiung bleibe dem unberücksichtigten Spielhallenbetreiber nur die Möglichkeit, selbst einen Antrag auf Befreiung nach § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG zu stellen; eine Auswahlentscheidung unter Einbeziehung der Neubewerber finde insoweit nicht statt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.4.2018 - 6 S 2250/17 -, Juris Rn. 10).

    Infolgedessen kann eine Härtefallbefreiung nach § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG nur für einen angemessenen Zeitraum, also vorübergehend, und nur unter Berücksichtigung der Ziele des § 1 GlüStV zugelassen werden (so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.4.2018 - 6 S 2250/17 -, Juris Rn. 9).

  • VG Karlsruhe, 01.10.2021 - 1 K 2308/21

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bis zur Entscheidung durch die

    In der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass sowohl das Abstandsgebot nach § 42 Abs. 1 LGlüG, als auch das - hier nicht streitgegenständliche - Verbundverbot nach § 42 Abs. 2 LGlüG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (BVerfG, Beschlüsse vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 118 ff. und vom 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19 -, juris Rn. 2; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 34 ff.; StGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.2014 - 1 VB 15/13 -, juris Rn. 299 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 6 m. w. N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.06.2020 - 4 B 665/19 -, juris Rn. 25 ff.).

    Für die Kammer erscheint es vielmehr weiterhin nachvollziehbar, dass Mehrfachspielhallen sowie eine größere Anzahl nahegelegener Spielhallen durch die Vervielfachung des leicht verfügbaren Angebots zu einem verstärkten Spielanreiz führen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.08.2019 - 4 B 659/18 -, juris Rn. 9).

    Die fünfjährige Übergangsfrist sollte die wirtschaftlichen Einbußen der Spielhallenbetreiber abmildern, indem sie ihnen ermöglicht, sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 9 und vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, juris Rn. 7 ff.).

    Härten, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Tatbestands bewusst in Kauf genommen hat und die dem Gesetzeszweck entsprechen, können keinen Härtefall begründen, weil sonst die vom Gesetzgeber beabsichtigte Folge - hier Spielsuchtprävention durch Verringerung von Anzahl und Dichte der Spielhallen - in der Regel nicht eintreten würde (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.06.2020 - 4 B 665/19 -, juris Rn. 66; VG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2020 - 18 K 11422/18 -, juris Rn. 39).

    Dabei wird in Orientierung an Nr. 54.1 des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit der dort genannte Mindestbetrag für den Jahresgewinn von 15.000 EUR als Grundlage der Wertfestsetzung herangezogen und entsprechend Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs halbiert (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 24 und vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2019 - 4 A 1826/19

    Stadt Wuppertal muss neu über Anträge auf glücksspielrechtliche Erlaubnisse zum

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.4.2018 - 6 S 2250/17 -, ZfWG 2018, 319 = juris, Rn. 8 f.
  • VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 2934/20

    Verfassungsmäßigkeit der Vergabe spielhallenrechtlicher Erlaubnisse;

    Demzufolge soll die sog. Härtefallklausel des § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG, die es der zuständigen Behörde ermöglicht, zur Vermeidung unbilliger Härten (nur) in den Fällen des § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG befristet für einen angemessenen Zeitraum auf Antrag von der Einhaltung der Anforderungen des § 42 Abs. 1 und 2 LGlüG zu befreien, lediglich den unbilligen Härten entgegenwirken, die von der in § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG normierten Übergangsfrist 30. Juni 2017 nicht erfasst werden können (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. April 2018 - 6 S 2250/17, juris Rn. 9; Beschluss vom 27. November 2019 - 6 S 2384/19, juris Rn. 7).

    Um eine derartige Konkurrenzsituation zwischen zwei Spielhallen, die sich jeweils nicht auf einen Härtefall berufen können, auflösen zu können, bedarf es einer - von dem Kläger insbesondere in dem Verfahren 3 K 3553/19 begehrten - Auswahlentscheidung (vgl. Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 15/13, juris Rn. 256, 357; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. September 2019 - 4 B 255/18, juris Rn. 21 f.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 1 B 311/18, juris Rn. 13; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. April 2018 - 6 S 2250/17, juris Rn. 10).

    Dies zeigt sich auch daran, dass die Härtefall-Befreiung für Bestandsspielhallenbetreiber zeitlich begrenzt ist und nur eine befristete Suspendierung von den Vorgaben des Abstandsgebots ermöglicht (vgl. LT-Drs. 15/2431 S. 113; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. April 2018 - 6 S 2250/17, juris Rn. 8; VG Freiburg, Urteil vom 27. Februar 2018 - 13 K 1448/16, juris Rn. 31).

    Für die relative Gewichtung von Bestandsschutz- und Vertrauensschutzgesichtspunkten gegenüber den Zielen des § 1 GlüStV ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber bereits mit der fünfjährigen Übergangsfrist in § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG die regelmäßig eintretenden wirtschaftlichen Nachteile bei den Betreibern von Spielhallen erfassen und diesen innerhalb der großzügig bemessenen Übergangsfrist einen schonenden Übergang zu den strengeren Reglungen des Staatsvertrags und die Entwicklung alternativer Geschäftsmodelle ermöglichen wollte, und dass auch eine Härtefallbefreiung nach § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG nur für einen angemessenen Zeitraum, also vorübergehend, und nur unter Berücksichtigung der Ziele des § 1 GlüStV zugelassen werden kann (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. April 2018 - 6 S 2250/17, juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 6 S 2239/21

    Gewerbefähigkeit einer Personengesellschaft; Privilegierung von

    Die Antragstellerin zu 2 war auch nicht gehalten, den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis aufgrund der zu treffenden Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen konkurrierenden Spielhallen, die zueinander den Mindestabstand gemäß § 42 Abs. 1 LGlüG nicht einhalten, zu einem früheren Zeitpunkt zu stellen, weil ein Auswahlverfahren nach der Rechtsprechung des Senats erst nach Ablauf der vorrangigen Härtefallerlaubnisse, vorliegend mithin zum 01.07.2021, durchzuführen war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, ZfWG 2018, 319).

    Zwecks Vermeidung eines Verstoßes gegen das in § 42 Abs. 2 LGlüG normierte Verbundverbot, welches nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.04.2014 - 6 S 1795/13 -, NVwZ-RR 2014, 643 und vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, ZfWG 2018, 319 m.w.N.; StGH [jetzt VerfGH] Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2014 - 1 VB 15/13 -, juris; BVerfG, Beschlüsse vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, BVerfGE 145, 20 und vom 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19 -, juris Rn. 2), obliegt dem Betreiber mehrerer Spielhallen die Entscheidung, mit welcher seiner Spielhallen er an einem Erlaubnis- bzw. Auswahlverfahren teilnehmen möchte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.02.2020 - 6 S 279/18 -, n.v.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2019 - 4 A 665/19

    Stadt Wuppertal muss neu über Anträge auf glücksspielrechtliche Erlaubnisse zum

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.4.2018 - 6 S 2250/17 -, ZfWG 2018, 319 = juris, Rn. 4 ff., 10.

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.4.2018 - 6 S 2250/17 -, ZfWG 2018, 319 = juris, Rn. 8 f.

  • VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 3553/19

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Glücksspiel; Härtefall;

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg seien die dem Konkurrenten erteilten Härtefallbefreiungen nicht im Drittwiderspruchsverfahren des Antragstellers zu überprüfen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. April 2018 - 6 S 2250/17, juris Rn. 10).

    Nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 14. Juni 2018 - 6 S 304/18, juris Rn. 7 ff. und Beschluss vom 16. April 2018 - 6 S 2250/17, juris Rn. 8 f.), der sich die Kammer nach eigener Prüfung anschließt, vermittelt § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG einem unberücksichtigten Spielhallenbetreiber kein subjektiv-öffentliches Recht, so dass der Kläger die dem Beigeladenen erteilte Erlaubnis nicht anzugreifen vermag.

    Insofern verweist § 51 Abs. 5 Satz 1 Hs. 2 LGlüG ausdrücklich auf den Schutzzweck des Gesetzes (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. April 2018 - 6 S 2250/17, juris Rn. 9).

    Vielmehr verbleibt dem Kläger nach dem gesetzgeberischen Willen nur die Möglichkeit, seinerseits glaubhaft zu machen, dass ihm ein Anspruch auf Befreiung von den Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 LGlüG zusteht (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. April 2018 - 6 S 2250/17, juris Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 255/18

    Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des

    vgl. so aber VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.4.2018 - 6 S 2250/17 -, ZfWG 2018, 319 = juris, Rn. 8 f.
  • VG Stuttgart, 22.10.2021 - 18 K 3337/21

    Verlängerung einer Spielhallenerlaubnis; Auswahlentscheidung der Erlaubnisbehörde

    Dass im Rahmen einer Befreiung aufgrund unbilliger Härte die Ziele des § 1 GlüStV zu berücksichtigen sind, zeigt den Ausnahmecharakter der Vorschrift (vgl. VGH Bad.-Württ-, Beschl. v. 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 9).

    a) In der verfassungs- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass in einer Konkurrenzsituation, in der nach Ablauf der Übergangsfrist des § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG mehrere Betreiber von Bestandsspielhallen, die zueinander das Mindestabstandsgebot nicht einhalten, die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis begehren, es zur Auflösung dieser Situation einer Auswahlentscheidung bedarf (vgl. StGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.2014, a.a.O. Rn. 357; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 7; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017, a.a.O. Rn. 184 ff.; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 26.09.2019, a.a.O. Rn. 21 f.; OVG Saarl., Beschl. v. 13.12.2018 - 1 B 311/18 -, juris Rn. 13).

    Ein Nebeneinander von Bestandsspielhallen mit und ohne Härtefallbefreiung ist auch in diesem Fall nicht (mehr) gegeben, so dass das vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gebilligte Vorgehen der Erlaubnisbehörden, zunächst das Vorliegen eines Härtefalls zu prüfen und im Falle einer Befreiung nach § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG allen Spielhallenbetreibern, für die eine Befreiung nicht in Betracht kommt, die Erlaubnis unter Berufung auf das Abstandsgebot zu versagen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.04.2018, a.a.O. Rn. 5 ff.), nicht (mehr) zur Anwendung kommen kann.

  • VG Stuttgart, 13.09.2021 - 18 K 3338/21

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Auswahlverfahren; mehrere Betreiber von

  • VG Stuttgart, 06.10.2021 - 18 K 3378/21

    Spielhalle; Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Duldung; Abstandsgebot;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19

    Wegfall des Bestands- Vertrauensschutzes bei Unterbrechung der Legalisierung

  • VG Stuttgart, 14.07.2020 - 18 K 11422/18

    Glücksspielrechtliches Verbundverbot; Ermessensbetätigung bei der Festlegung

  • VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23

    Coronapandemie; Rechtscharakter der temporären Untersagung von Vergnügungsstätten

  • VG Karlsruhe, 30.07.2021 - 14 K 1992/21

    Gestattung des Weiterbetriebs von zwei Spielhallen - Befreiung vom Abstandsgebot

  • VG Stuttgart, 14.09.2021 - 18 K 3812/21

    Befristung der Spielhallenerlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 6 S 3652/21

    Das glücksspielrechtliche Verbundverbot verstößt nicht gegen die

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2018 - 6 S 304/18

    Drittschutz bei Erteilung einer Härtefallbefreiung an einen Spielhallenbetreiber

  • VG Freiburg, 05.08.2021 - 4 K 1849/21

    Zu den Anforderungen an eine so genannte aktive glücksspielrechtliche Duldung

  • VG Freiburg, 26.04.2018 - 9 K 4546/16

    Untersagung der Sportwettenvermittlung; Verstoß gegen Trennungsgebot;

  • VG Karlsruhe, 25.03.2022 - 14 K 4465/21

    Vorläufige Duldung des Weiterbetriebs seiner Spielhalle; Auswahlermessen bei der

  • VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18

    Unbillige Härte im Zusammenhang mit der Schließung einer Gaststätte; keine

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19

    Härtefall begründenden Umstände nach Maßgabe des GlSpielG BW § 51 Abs 2 S 1, Abs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 256/18

    Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des

  • VG Freiburg, 13.07.2021 - 7 K 2107/21

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Befristung einer Erlaubnis;

  • VG Düsseldorf, 13.02.2020 - 3 K 18773/17
  • VGH Bayern, 17.06.2021 - 23 ZB 20.1099

    Mindestabstand bei glücksspielrechtlicher Erlaubnis

  • VG München, 19.05.2020 - M 16 K 17.4259

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

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